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   LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 21 Sa 2016/16   

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https://dejure.org/2017,25958
LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 21 Sa 2016/16 (https://dejure.org/2017,25958)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2017 - 21 Sa 2016/16 (https://dejure.org/2017,25958)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2017 - 21 Sa 2016/16 (https://dejure.org/2017,25958)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigestellten Arbeitnehmers auf pauschale Abgeltung möglicher Rentennachteile wegen einer Betriebsverlagerung in den Rechtskreis Ost

  • Betriebs-Berater

    Pauschale Abgeltung möglicher Rentennachteile infolge Betriebsverlagerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75 Abs 1
    Betriebsverlagerung - Wechsel des Rechtskreises - Abgeltung - Rentennachteile - sachliche Rechtfertigung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 75 Abs 1
    Anspruch eines bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigestellten Arbeitnehmers auf pauschale Abgeltung möglicher Rentennachteile wegen einer Betriebsverlagerung in den Rechtskreis Ost

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pauschale Abgeltung möglicher Rentennachteile infolge Betriebsverlagerung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14

    Beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 21 Sa 2016/16
    Dabei ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG vom 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 21, AP Nr. 60 zu § 75 BetrVG 1972; vom 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 20; AP Nr. 233 zu § 112 BetrVG 1972).

    Eine mit der Korrektur einer einzelnen Bestimmung eines Sozialplans mittelbar verbundene Ausdehnung des vorgesehenen Finanzvolumens hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber jedenfalls dann regelmäßig hinzunehmen, solange die Mehrbelastung durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (vgl. BAG vom 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 Rn. 42, AP Nr. 191 zu § 112 BetrVG 1972; vom 21.10.2003 - 1 AZR 407/02 - Rn. 21 zitiert nach juris, AP Nr. 163 zu § 112 BetrVG 1972; vgl. auch BAG vom 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 52, AP Nr. 233 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 21 Sa 2016/16
    Zwar ist eine ergänzende Auslegung von Betriebsvereinbarungen grundsätzlich möglich, sie setzt aber die Feststellung einer unbewussten planwidrigen Regelungslücke voraus (BAG vom 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 30 m. w. N., AP Nr. 147 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 21 Sa 2016/16
    Dabei ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG vom 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 21, AP Nr. 60 zu § 75 BetrVG 1972; vom 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 20; AP Nr. 233 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 21 Sa 2016/16
    Eine mit der Korrektur einer einzelnen Bestimmung eines Sozialplans mittelbar verbundene Ausdehnung des vorgesehenen Finanzvolumens hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber jedenfalls dann regelmäßig hinzunehmen, solange die Mehrbelastung durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (vgl. BAG vom 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 Rn. 42, AP Nr. 191 zu § 112 BetrVG 1972; vom 21.10.2003 - 1 AZR 407/02 - Rn. 21 zitiert nach juris, AP Nr. 163 zu § 112 BetrVG 1972; vgl. auch BAG vom 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 52, AP Nr. 233 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 21 Sa 2016/16
    Eine mit der Korrektur einer einzelnen Bestimmung eines Sozialplans mittelbar verbundene Ausdehnung des vorgesehenen Finanzvolumens hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber jedenfalls dann regelmäßig hinzunehmen, solange die Mehrbelastung durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (vgl. BAG vom 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 Rn. 42, AP Nr. 191 zu § 112 BetrVG 1972; vom 21.10.2003 - 1 AZR 407/02 - Rn. 21 zitiert nach juris, AP Nr. 163 zu § 112 BetrVG 1972; vgl. auch BAG vom 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 52, AP Nr. 233 zu § 112 BetrVG 1972).
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